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   BFH, 10.09.1965 - VI 152/65   

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https://dejure.org/1965,11212
BFH, 10.09.1965 - VI 152/65 (https://dejure.org/1965,11212)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1965 - VI 152/65 (https://dejure.org/1965,11212)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1965 - VI 152/65 (https://dejure.org/1965,11212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1965, 1843
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 19.01.1990 - VI R 119/86

    Aufwendungen eines bei einem Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen

    Die Annahme des Wechsels in eine andere Berufs- oder Erwerbsart im beschriebenen Sinne kann auch nicht allein daraus hergeleitet werden, daß es der Klägerin nach Bestehen der Steuerberaterprüfung möglich war, ihre bisher in untergeordneter Stellung nichtselbständig ausgeübte steuerberatende Tätigkeit in eigener Regie freiberuflich auszuüben (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. September 1965 VI 152/65, HFR 1966, 74).

    Dieses Ergebnis entspricht schon der bisherigen Rechtsprechung des BFH (siehe zu vergleichbaren Fällen neben der bereits zitierten Entscheidung in HFR 1965, 507 insbesondere die Urteile in HFR 1966, 74, betreffend die Aufwendungen eines Stundenbuchhalters zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 25. März 1965 IV 339/64 U, BFHE 82, 305, BStBl III 1965, 357, betreffend die Aufwendungen eines Steuerbevollmächtigten zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung; vom 5. Oktober 1966 VI R 75/66, BFHE 87, 521, BStBl III 1967, 230, betreffend die Ausgaben eines Steuerassistenten zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; in BFHE 95, 433, BStBl II 1969, 433, betreffend die Ausgaben einer Bilanzbuchhalterin zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 9. November 1971 VI R 109/69, BFHE 103, 516, BStBl II 1972, 147, betreffend die Aufwendungen eines Angestellten eines Wirtschaftsprüfers zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507, betreffend die Ausgaben eines Angestellten in einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung; vom 4. August 1967 VI R 74/66, nicht veröffentlicht - NV -, betreffend die Kosten des Angestellten eines Steuerbevollmächtigten zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 9. Juli 1970 IV 167/65, NV, zu einem ähnlichen Sachverhalt).

  • BFH, 20.02.1969 - IV R 119/66

    Ausgaben eines Bilanzbuchhalters - Büro eines Steuerberaters - Teilnahme an

    Die Aufwendungen für den Besuch einer Steuerfachschule und die Anschaffung von Fachliteratur waren geeignet, ihre Kenntnisse zu erweitern und ihr Fortkommen in dem von ihr ausgeübten Beruf zu verbessern, und zwar unabhängig davon, ob sie beabsichtigte, die Prüfung als Steuerbevollmächtigte abzulegen (vgl. BFH-Urteile VI 152/65 vom 10. September 1965, HFR 1966, 74; VI R 75/66).

    Auch der Abzug der Prüfungskosten braucht nicht beanstandet zu werden, denn der Übergang von der Tätigkeit einer Bilanzbuchhalterin im Büro eines Steuerberaters zu einer Steuerbevollmächtigten stellt zwar eine berufliche Fortentwicklung, aber keinen grundsätzlichen Wechsel in der Berufs- oder Erwerbsart dar; die Steuerpflichtige bleibt in einem verwandten Beruf tätig, für den ihre Ausbildung als Bilanzbuchhalterin den Weg bereits eröffnet hatte (vgl. BFH-Urteile VI 152/65; IV 339/64 U).

  • BFH, 29.04.1991 - VI R 107/88
    Ein Wechsel in eine andere Berufs- oder Erwerbsart könne nicht allein daraus hergeleitet werden, daß es der Klägerin nach Bestehen der Steuerberaterprüfung möglich sei, ihre bisher in untergeordneter Stellung nichtselbständig ausgeübte steuerberatende Tätigkeit nunmehr freiberuflich zu vollziehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. September 1965 VI 152/65, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1966, 74).
  • BFH, 27.04.1990 - VI R 157/88

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten - Steuerliche Behandlung

    An diesen Grundsätzen hat der Senat auch in der Folgezeit stets festgehalten (vgl. z. B. Urteile vom 10. September 1965 VI 152/65, HFR 1966, 74, betreffend die Aufwendungen eines Stundenbuchhalters zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 5. Oktober 1966 VI R 75/66, BFHE 87, 521, BStBl III 1967, 230, betreffend die Ausgaben eines Steuerassistenten zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; in BFHE 95, 433, BStBl II 1969, 433, betreffend die Ausgaben einer Bilanzbuchhalterin zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 9. November 1971 VI R 109/69, BFHE 103, 516, BStBl II 1972, 147, betreffend die Aufwendungen eines Angestellten eines Wirtschaftsprüfers zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507, betreffend die Ausgaben eines Angestellten in einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung; vom 4. August 1967 VI R 74/66, nicht veröffentlich - NV -, betreffend die Kosten eines Angestellten eines Steuerbevollmächtigten zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 9. Juli 1970 IV 167/65, NV, zu einem ähnlichen Sachverhalt; vgl. auch schon das Urteil vom 25. März 1965 IV 339/64 U, BFHE 82, 305, BStBl III 1965, 357, betreffend die Aufwendungen eines Steuerbevollmächtigten zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung).
  • BFH, 02.08.1968 - VI R 207/66

    Berufsausbildung - Kaufmännische Ausbildung - Betriebsinhaber

    Nach dieser Rechtsprechung gehören die der weiteren Ausbildung dienenden Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, dessen Berufsausbildung bereits abgeschlossen ist, zu den Fortbildungskosten und damit zu den Werbungskosten, die die entsprechenden Einkünfte des Steuerpflichtigen mindern; dabei hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß der Begriff "Fortbildungskosten" gegenüber dem Begriff "Ausbildungskosten" nicht zu eng gefaßt werden darf (so in den Urteilen VI 81/58 U vom 13. November 1959, BFH 70, 143, BStBl III 1960, 53; VI 110/62 U vom 24. August 1962, BFH 75, 606, BStBl III 1962, 488; VI 94/64 vom 9. April 1965, HFR 1965, 507; VI 152/65 vom 10. September 1965, HFR 1966, 74).
  • BFH, 25.11.1966 - VI 72/65

    Kosten eines Referendars für die zweite juristische Staatsprüfung und die

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, der Begriff "Fortbildungskosten" dürfe gegenüber dem Begriff "Ausbildungskosten" nicht zu eng gefaßt werden, z.B. in den Urteilen VI 81/58 U vom 13. November 1959 (BFH 70, 143, BStBl III 1960, 53); VI 110/62 U vom 24. August 1962 (BFH 75, 606, BStBl III 1962, 488); VI 94/64 vom 9. April 1965 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965 S. 507); VI 152/65 vom 10. September 1965 (HFR 1966 S. 74).
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